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Kreisstadt Bergheim

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII

Wer als Träger (Verein) auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, hat die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu werden.

Informationen des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

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