Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII
Wer als Träger (Verein) auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, hat die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu werden.