Beschreibung
Der geeichte Zwischenzähler muss in der Zuleitung im Keller oder im
gartenseitigen Außenbereich von einer Fachfirma installiert werden oder ist selber fachmännisch zu installieren. Über den Zwischenzähler darf ausschließlich das Wasser erfasst werden, das der Kanalisation nicht zugeführt wird. An der Einbaustelle darf demzufolge kein Kanalanschluss bestehen. Beachten Sie hierzu das Merkblatt Zwischenzähler.
Der Zähler muss fest im Rohrleitungssystem eingebaut sein. Aufsteck- und
Aufschraubzähler sowie Zapfhahnzähler sind nicht zulässig.
Wenn dies gegeben ist, muss der Zähler unter Angabe des Einbaudatums, des Einbauzählerstandes und der Zählernummer bei der
Abteilung Steuern, Grundbesitzabgaben und Erschließung angemeldet werden. Für diesen Zweck schicken Sie bitte den ausgefüllten Antrag unterschrieben per Post oder per Email zurück. Eine Kopie der Rechnung über die Installation legen Sie bitte zusammen mit einem Foto der Wasseruhr und der Zapfstelle bei.
Auf dem Foto der Wasseruhr sollte das Jahr der Eichung und die Umgebung ersichtlich sein.
Ein Abzug von Frischwassermengen, die für die Befüllung von Schwimmbecken verwendet und verbraucht werden, ist ausgeschlossen!