Beschreibung
Eine vorläufige Erlaubnis kann allerdings nur erteilt werden, wenn Sie die Gaststätte ohne bauliche Veränderungen und im bisher genehmigten Umfang führen. Außerdem müssen Sie zeitgleich eine endgültige Erlaubnis beantragen.
Im Falle einer Übernahme eines bestehenden, konzessionierten Gaststättenbetriebes besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen.
Eine vorläufige Erlaubnis kann allerdings nur erteilt werden, wenn Sie die Gaststätte ohne bauliche Veränderungen und im bisher genehmigten Umfang führen. Außerdem müssen Sie zeitgleich eine endgültige Erlaubnis beantragen.