Details
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s der "Belegart 0" - direkt beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort (bzw. Betriebssitz bei juristischen Personen) - Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes. Nur über das Internet erhältlich: Vollstreckungsportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort (bzw. Betriebssitz bei juristischen Personen)
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
Ist eine juristische Person Antragsteller einer Erlaubnis nach § 34b GewO, sind die oben genannten Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person als auch für alle natürlichen vertretungsberechtigten Personen vorzulegen.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:
Kreisstadt Bergheim
Gewerbe- und Marktwesen
Postfach 11 69
50101 Bergheim
Gebühren
Gebühr: 1.000 €.
Der Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen sollten, aber bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Der Antrag ist auch im Falle eine Ablehnung gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt dann 50% der eigentlichen Gebühr.
Zahlungsarten
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.
Rechtsgrundlage
Kontakt
Organisationseinheiten
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Gewerbe- und Marktwesen |