Beschreibung
Vater eines Kindes ist der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde oder
- der die Vaterschaft anerkannt hat.
Sind die Eltern nicht verheiratet und wird die Vaterschaft schon vor der Beurkundung der Geburt des Kindes anerkannt, können sofort Geburtsurkunden für das Kind ausgestellt werden, die beide Elternteile enthalten. Ist die Vaterschaft bei Beurkundung der Geburt noch nicht anerkannt, wird nur die Mutter in die Urkunde eingetragen. Der Vater kann später nachgetragen werden.