Beschreibung
Vorteile der Anerkennung
Eine solche Anerkennung eröffnet dem Träger (Verein) die Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften (§ 78 SGB VIII). Darüber hinaus ist bei der Durchführung mancher Projekte und Maßnahmen die Anerkennung Voraussetzung, um Fördermittel erhalten zu können.