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Kreisstadt Bergheim

Träger der freien Jugendhilfe, Anerkennung

Wer als Träger (Verein) auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, hat die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu werden.

Beschreibung

Vorteile der Anerkennung

Eine solche Anerkennung eröffnet dem Träger (Verein) die Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften (§ 78 SGB VIII). Darüber hinaus ist bei der Durchführung mancher Projekte und Maßnahmen die Anerkennung Voraussetzung, um Fördermittel erhalten zu können.

Erläuterungen und Hinweise

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