Beschreibung
Die Kreisstadt Bergheim reinigt die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraßen jedoch nur die Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bergheim den Grundstückseigentümern übertragen ist.