Beschreibung
Ob es sich um illegale Müllhalden oder nur um eine weggeworfene Zigarettenkippe handelt, ob Zigaretten an Jugendliche abgegeben werden oder Alkoholausschank an Minderjährige erfolgt, all dies kann mit Bußgeld geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Landeshundegesetz sind Bußgeldhöhen bis zu 100.000 Euro möglich.
Die Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeitenverfahren liegen bei unterschiedlichen Behörden, bei Verkehrsverstößen zum Beispiel wird differenziert zwischen dem ruhenden Verkehr (Verfolgung durch die Kommunen) und dem fließenden Verkehr (Verfolgung durch die Kreisverwaltung).