Beschreibung
Anspruchsberechtigt sind:
- Empfänger von SGB II-Leistungen
- Empfänger von SGB XII-Leistungen
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kinderzuschlag
Kostenträger ist der Bund.
Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabegesetz in Kraft.
Danach erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Anspruchsberechtigt sind:
Kostenträger ist der Bund.