Beschreibung
Grundsätzlich ist für jeden Hund Hundesteuer zu zahlen.
Sie sind deshalb verpflichtet, der Abteilung Steuern, Grundbesitzabgaben und Erschließung, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim innerhalb von zwei Wochen die Anschaffung eines Hundes mitzuteilen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Hund in Ihrem Haushalt aufgenommen haben. Die Kreisstadt Bergheim besteuert alle Hunde gleich, egal welcher Rasse sie angehören.
Eine so genannte "Kampfhundesteuer" wird in Bergheim nicht erhoben.
Hinsichtlich des Landeshundegesetzes gelten für bestimmte Hunderassen jedoch besondere Vorschriften, wie zum Beispiel der Sachkunde- und Versicherungsnachweis des Hundehalters oder die Maulkorbpflicht für bestimmte Hunderassen. Ausführlichere Informationen zum Thema Landeshundegesetz erhalten Sie bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung,