Beschreibung
Die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die Räume zur Aufstellung der Geld- oder Warenspielgeräte geeignet sind. Spielgeräte können in Spielhallen und begrenzt auf die Anzahl auch in Schank- und Speisewirtschaften bzw. Gaststätten (bis zu drei Geräte) aufgestellt werden. Gemäß der Spielverordnung dürfen beispielsweise in Bistros, Kiosken, Cafés, Trinkhallen, Ausschankbetrieben auf Volksfesten, Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen sowie in Schank- und Speisewirtschaften auf Sportplätzen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.