Beschreibung
Mit Hilfe einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich informieren, ob die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge für Ihr Grundstück bereits abgerechnet worden sind oder zu einem späteren Zeitpunkt noch fällig werden können.
Erschließungsbeiträge werden fällig, wenn die Straße, an der das Grundstück liegt oder über die es erschlossen wird, erstmals endgütlig hergestellt ist. Wann das der Fall ist, ergibt sich aus den Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung.
Kanalanschlussbeiträge werden fällig, wenn das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann und baulich nutzbar ist.
Angaben über die Höhe bisher noch nicht fällig gewordener Beiträge können nicht erteilt werden.