Details
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
- Antrag nach Vordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
- polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/s und ggf. des Ehegatten der "Belegart 0" -direkt beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes. Nur über das Internet erhältlich: Vollstreckungsportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Pacht- oder Mietvertrag: bei Eigentum: Grundbuchauszug
- Baugenehmigung (nur bei Neuerrichtung einer Gaststätte)
- Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes (Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz)
- Grundrisszeichnung alle gewerblich genutzten Räume in dreifacher Ausfertigung - Maßstab 1:100
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zu senden an:
Kreisstadt Bergheim
Gewerbe- und Marktwesen
Postfach 11 69
50101 Bergheim
Ist eine juristische Person Antragsteller der Gaststättenerlaubnis, sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person als auch für alle natürlichen vertretungsberechtigten Personen vorzulegen.
Zur Beantragung der Gaststättenerlaubnis ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, dabei erhalten Sie den auszufüllenden Antrag und einen sog. Laufzettel mit Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis beträgt mindestens 600 € und höchstens 1.200 €. Hinzu kommt die Gebühr für die Gewerbeanmeldung (26 €) und Gebühren für zu beantragende Unterlagen.
Zahlungsarten
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
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Herr Filz | 02271 89322 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Gewerbe- und Marktwesen |