Beschreibung
Das Einwohnermeldewesen beglaubigt Kopien und Abschriften, sofern die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.