Details
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
- Personalausweise
- Kinderreisepässe (sofern vorhanden)
- Reisepässe (sofern vorhanden)
- Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
Mit dieser Bestätigung wird der Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer bei Ihrer Anmeldung und Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland) zur Mitwirkung verpflichtet. Diese muss beinhalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Ein- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung u. ggf. Wohnungsnummer
- Namen (aller) meldepflichtigen Personen)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen, sofern notwendig, verlangt werden.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 17 Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Für verspätete Ummeldungen kann ein Verwarngeld verhängt werden.
Anschrift und Erreichbarkeit
Wohnsitz Ummeldung
Zeiten
Zeiten
(Einwohnermeldewesen, Personalausweis- und Passangelegenheiten etc.)
Montag |
08.00 Uhr - 12:30 Uhr |
Dienstag |
08.00 Uhr - 12:30 Uhr |
Mittwoch |
08.00 Uhr - 12.30 Uhr |
Donnerstag |
08.00 Uhr - 12:30 Uhr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag |
08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
Einwohnermeldewesen | 02271 89373 |