Beschreibung
Das Melderecht bestimmt, dass der Inhaber von mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland eine dieser Wohnung zur Hauptwohnung bestimmen muss.
Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung.
In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Lebensmittelpunkt des Einwohners liegt.
Der Einwohner hat der Meldebehörde bei der Anmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen er hat und welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Er hat der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen.
Dies bedeutet, dass der meldepflichtige Einwohner in jedem Fall der Meldebehörde an seinem neuen Hauptwohnsitz durch eine formelle Mitteilung seinen Wohnstatuswechsel melden muss. Die Meldebehörde wird dann von sich aus alle anderen Meldebehörden, bei denen Nebenwohnungen bestehen, über den Statuswechsel informieren.