Beschreibung
Seit dem 01.06.2004 muss man sich nur noch am "alten" Wohnsitz abmelden, wenn
- sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder
- es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt.
In diesen beiden Fällen können Sie das Abmeldeformular ausfüllen und uns per Post zukommen lassen. Sie erhalten die Abmeldebestätigung dann per Post. Gerne können Sie aber auch persönlich mit Ihrem Ausweis bei uns vorbeikommen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebörde erfolgen.
Wenn Sie in das Ausland verziehen, müssen Sie Ihren Auszug der Meldebehörde mitteilen. Gerne können Sie bei der Abmeldung auch Ihre Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde mit Ihnen z. B. im Zusammenhang mit Wahlen Kontakt aufnehmen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.