Details
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrietaugliches Passfoto (Achtung: die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals im Rathaus können hierfür nicht genutzt werden!)
- Führerschein
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden); entfällt, wenn bereits eine Fahrerlaubnis erteilt ist
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
- Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (16 Stunden)
- Qualifikationsnachweis für Schlüsselnummer 95 (bei gewerblicher Nutzung)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
- Führungszeugnis (Belegart O)
Die Sehtestbescheinigung und das augenärztliche Gutachten dürfen maximal zwei Jahre alt sein.
Sie können die Erweiterung auch direkt bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises beantragen. Die Klasse B96 wird ausschliesslich in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises beantragt, da die Fahrerlaubnis sofort erteilt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren beträgt 43,90 €.
Anschrift und Erreichbarkeit
Zeiten
(Einwohnermeldewesen, Personalausweis- und Passangelegenheiten etc.)
Montag |
08.00 Uhr - 12:30 Uhr |
Dienstag |
08.00 Uhr - 12:30 Uhr |
Mittwoch |
08.00 Uhr - 12.30 Uhr |
Donnerstag |
08.00 Uhr - 12:30 Uhr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag |
08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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Einwohnermeldewesen | 02271 89373 |