Beschreibung
Sie müssen einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Außerdem müssen die Begleitperson/en eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Das Einwohnermeldewesen der Stadt Bergheim fungiert nur für Bürger, die in Bergheim wohnen, in dieser Angelegenheit lediglich als annehmende Stelle. Die Unterlagen werden von uns an die Führerscheinstelle (Öffnet in einem neuen Tab)des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Rhein-Erft-Kreis.