Beschreibung
Jeder Deutsche ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, gemäß §1 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) vom 18.06.2009.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und wird mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld belegt.
Bitte achten Sie daher auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente!