Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen

Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen beantragen

Beschreibung

Alle Aufwendungen, sofern sie nach Art und Umfang zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich und mit der Unteren Denkmalbehörde vor Ausführung abgestimmt sind, können steuerlich anerkannt werden. 

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung