Beschreibung
Die Beistandschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Vaterschaftsfeststellung bei Kindern, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet sind (nichteheliche Kinder / uneheliche Kinder)
- Unterhaltsgeltendmachung für Kinder, die mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammenleben
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung durch die Mutter, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen (Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
- Beratung und Unterstützung für Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen, in Fragen der Unterhaltsgeltendmachung des Kindes oder des Jugendlichen
- Beratung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Fragen der Unterhaltsgeltendmachung