Beschreibung
Doch die Baumschutzsatzung sieht auch Ausnahmen und Befreiungen in besonderen Fällen - insbesondere bei kranken Bäumen, von denen eine Gefahr ausgeht - vor. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Die Baumschutzsatzung der Kreisstadt Bergheim sowie den Antrag auf eine Ausnahme von den Verboten der Baumschutzsatzung können Sie hier herunterladen.