Beschreibung
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften von der Baubehörde nur in den wichtigsten Punkten, wie z.B. Überprüfung der Einhaltung der Abstandflächen, Einhaltung des Brandschutzes bei "Kleinen" Sonderbauten etc., geprüft.
Somit soll der Bauherrin / dem Bauherrn und Entwurfsverfasser mehr Verantwortung überlassen werden. Ein Vorteil für die Bauherrin / den Bauherrn liegt in der relativ zügigen Bearbeitungszeit ihres / seines Bauantrages.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden alle Bauvorhaben geprüft, die nicht der Genehmigungsfreistellung gemäß § 67 BauO NRW unterliegen, die nicht genehmigungsfrei gemäß § 65 BauO NRW sind oder die nicht in der Liste der "großen" Sonderbauten (vgl. normales Genehmigungsverfahren) aufgeführt sind.