Beschreibung
Sollten Sie die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten (bis 10.30 Uhr) befahren müssen, können Sie uns gerne den ausgefüllten Antrag zur Befahrung der Fußgängerzone zuschicken.
Wir werden diesen dann entsprechend prüfen und Ihnen eine Rückmeldung bzw. eine Ausnahmegenehmigung zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass wir eine solche Ausnahmegenehmigung nur in absoluten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der Dringlichkeit ausstellen können.