Beschreibung
Sind Sie im Ausland geschieden worden und möchten in Deutschland eine neue Ehe schließen oder Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen, so ist von den Behörden zu prüfen, ob die ausländische Scheidung für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden kann.
Die Art der Scheidung oder zum Beispiel der Zeitpunkt der Scheidung gibt das weitere Verfahren vor. Das Standesamt gibt Ihnen Auskunft, ob eine förmliche Anerkennung durch die Präsidentin des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zu erfolgen hat und ob z.B. eine Anerkennung durch Sie mit eigener Antragstellung durchzuführen ist.