Beschreibung
Die Amtsvormundschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Bestellte Amtsvormundschaft
Das Jugendamt wird durch Beschluss des Amtsgerichts zum Amtsvormund für minderjährige Kinder bestellt und erhält dann das Sorgerecht oder Teile hiervon, wenn dies nicht mehr durch die Eltern wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann.
Gesetzliche Amtsvormundschaft
Diese tritt kraft Gesetzes ein, wenn bei Geburt eines Kindes die Mutter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.