Beschreibung
Daneben nehmen die Ortsbürgermeister/-innen in ihrer Eigenschaft als Ehrenbeamte folgende Verwaltungsaufgaben wahr:
- Entgegennahme von Anträgen jeder Art, um sie an die Verwaltung weiterzuleiten
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen in Rentensachen
- Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Unterschriften
Ausnahmen
Rentensachen nach § 23 SGB X (eidesstattliche Erklärung) dürfen nur von den Versicherungsämtern, den Versicherten-Ältesten sowie den Auskunfts- und Beratungsstellen der Versicherungsträger vorgenommen werden.
Nach Personenstandsgesetz sind ausschließlich die Standesbeamten zum Ausstellen der Personenstandsurkunden bzw. zum Beglaubigen befugt. Zu den Personanstandsurkunden zählen: beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern, Geburtsschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde, Sterbeurkunde und der Auszug aus dem Familienbuch.
- Aufgabenwahrnehmung als Umweltbeauftragte für ihren Stadtbezirk
- Meldung von Schäden an kommunalen Einrichtungen, vor allem an Gebäuden, Straßen, Bürgersteigen einschließlich der Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen sowie Grünanlagen
- Teilnahme an Besprechungen in und außerhalb der Verwaltung, bei denen Ortsprobleme zu klären sind
- Genehmigung der Benutzung der städtischen Grillplätze und Ausübung des Hausrechts über diese, es sei denn, der Ortsbürgermeister benennt einen Hüttenwart.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit ihm alle Fragen des örtlichen Gemeinwesens zu erörtern.