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Kreisstadt Bergheim

Vereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages im Sinne des Bundeskinderschutzgesetz gem. §§ 8a, 8b, 72a und 79a SGB VIII

Mit Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) wurde den Kommunen der gesetzliche Auftrag erteilt, mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen abzuschließen, die erhöhte Standards zum Wohle der Kinder und Jugendlichen beachten.

Neben der Förderung der Entwicklung ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Verwahrlosung, Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen von zentraler Bedeutung.

In seiner Sitzung vom 20.05.2021 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Kreisstadt Bergheim eine in Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Verwaltung aktualisierte Vereinbarung verabschiedet.


Insgesamt stellt die Vereinbarung und dieses Verfahren für die freien Träger wie auch für die Kreisstadt Bergheim eine bessere Transparenz der gesetzlichen Bestimmungen und eine größere Rechtssicherheit dar. 

Trotz dieser Vereinbarungen und trotz aller Bemühungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen nur dann gewährleistet, wenn „Hinhören, Hinsehen und Handeln“ gewährleistet sind!


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Bildnachweise

  • RomoloTavani von Getty Images

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